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E – WIE ENERGIEAUSWEIS

 

Ein Energieausweis bemisst die energetische Beschaffenheit eines Wohngebäudes und gibt ein Käufer bzw. einem Mieter Aufschluss darüber, mit welchem Energieverbrauch zu rechnen ist. Die Einteilung erfolgt in Energieeffizienzklassen. Dadurch lassen sich verschiedene Wohngebäude bezüglich anfallender Energiekosten und eventuell anfallender Modernisierungsarbeiten vergleichen. 

 Der Energieausweis ist für den Verkauf und auch bei einer Neuvermietung von Wohngebäuden Pflicht. Er bezieht sich immer auf ein ganzes Haus und gilt nicht für einzelne Wohnungen.

Gerne  erstellen wir Ihnen für folgende Objekte Energieausweise:


Wohngebäude

Gewerbe und Industrie

Bedarfs- oder Verbrauchsausweis



Bedarfsausweis

Ein Bedarfsausweis sagt aus, wie hoch der Energieverbrauch eines Gebäudes aufgrund seiner Bauweise theoretisch sein sollte. 

 

Verbrauchsausweis

 Gibt den durchschnittlichen  Energiebedarf einer Immobilie anhand der drei letzten vergangenen Jahre an. Basis sind die tatsächlichen Verbrauchswerten aller Wohnungen eines Hauses.


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