E – WIE ENERGIEAUSWEIS
Ein Energieausweis bemisst die energetische Beschaffenheit eines Wohngebäudes und gibt ein Käufer bzw. einem Mieter Aufschluss darüber, mit welchem Energieverbrauch zu rechnen ist. Die Einteilung erfolgt in Energieeffizienzklassen. Dadurch lassen sich verschiedene Wohngebäude bezüglich anfallender Energiekosten und eventuell anfallender Modernisierungsarbeiten vergleichen.
Der Energieausweis ist für den Verkauf und auch bei einer Neuvermietung von Wohngebäuden Pflicht. Er bezieht sich immer auf ein ganzes Haus und gilt nicht für einzelne Wohnungen. |
Gerne erstellen wir Ihnen für folgende Objekte Energieausweise:
Wohngebäude
Gewerbe und Industrie
Bedarfs- oder Verbrauchsausweis
Bedarfsausweis
Ein Bedarfsausweis sagt aus, wie hoch der Energieverbrauch eines Gebäudes aufgrund seiner Bauweise theoretisch sein sollte.
Verbrauchsausweis
Gibt den durchschnittlichen Energiebedarf einer Immobilie anhand der drei letzten vergangenen Jahre an. Basis sind die tatsächlichen Verbrauchswerten aller Wohnungen eines Hauses.